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Schritt-für-Schritt-Anleitung

Das Anerkennungsverfahren für Pflegekräfte

Alle 10 Schritte von der Antragstellung bis zur Anerkennungsurkunde — verständlich erklärt für internationale Pflegefachkräfte.

Warum ist ein Anerkennungsverfahren notwendig?

Die Pflege ist in Deutschland ein reglementierter Beruf nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Ohne eine staatlich anerkannte Berufserlaubnis dürfen Sie nicht eigenverantwortlich als Pflegefachkraft arbeiten. Das Anerkennungsverfahren stellt sicher, dass Ihre im Ausland erworbene Ausbildung den deutschen Standards entspricht — und gibt Ihnen die volle berufliche Handlungsfähigkeit.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf dem offiziellen Portal Anerkennung in Deutschland.

In der Praxis

Strukturiert vorbereitet zur Anerkennung

Vom ersten Antrag bis zur staatlichen Berufserlaubnis: unsere Übersicht zeigt jeden Schritt mit Bearbeitungszeit, Verantwortlicher und Tipps zur Vermeidung typischer Stolperfallen.
Schritte ansehen
Drei Pflegefachkräfte besprechen das Anerkennungsverfahren am Laptop

Die 10 Schritte zur Anerkennung

Auch wenn der Prozess zunächst komplex erscheint, lässt er sich in zehn klar definierte Phasen gliedern. Jeder Schritt bringt Sie Ihrem Ziel näher.

1

Zuständige Behörde ermitteln

Finden Sie die zuständige Anerkennungsbehörde in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten. Jedes Bundesland hat eigene Stellen für die Bearbeitung.

2

Dokumente sammeln und beglaubigen

Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen: Ausbildungsnachweise, Berufserfahrung, Sprachzertifikate. Lassen Sie diese offiziell übersetzen und beglaubigen.

3

Antrag einreichen

Reichen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Behörde ein. Die Gebühren liegen je nach Bundesland zwischen 100 und 600 Euro.

4

Defizitbescheid erhalten

Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid, der feststellt, welche Unterschiede zwischen Ihrer Ausbildung und der deutschen Ausbildung bestehen.

5

Weg wählen: Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

Sie entscheiden, ob Sie eine Kenntnisprüfung ablegen oder einen Anpassungslehrgang absolvieren möchten, um die festgestellten Defizite auszugleichen.

6

Vorbereitungskurs besuchen

Besuchen Sie einen AZAV-zertifizierten Vorbereitungskurs, um sich gezielt auf die Prüfung vorzubereiten. Dies kann über einen Bildungsgutschein finanziert werden.

7

Förderung beantragen

Beantragen Sie einen Bildungsgutschein bei der Bundesagentur für Arbeit, um die Kosten für den Vorbereitungskurs zu decken.

8

Intensive Prüfungsvorbereitung

Bereiten Sie sich intensiv auf die Kenntnisprüfung vor, indem Sie Fallbeispiele üben, Fachbegriffe wiederholen und praktische Situationen simulieren.

9

Kenntnisprüfung ablegen

Legen Sie die Kenntnisprüfung ab, bestehend aus einem mündlichen Teil (45-60 Minuten) und einem praktischen Teil (bis zu 120 Minuten).

10

Anerkennungsurkunde erhalten

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Anerkennungsurkunde und dürfen als Pflegefachkraft in Deutschland arbeiten.

Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang?

Nach Erhalt des Defizitbescheids wählen Sie einen der beiden Wege zum Ausgleich der festgestellten Unterschiede.

Kenntnisprüfung

Empfohlen
Art
Einmalige Prüfung
Dauer
1 Tag (nach Vorbereitung)
Aufbau
Mündlich + Praktisch
Tempo
Schnellerer Weg
Ideal für
Erfahrene Fachkräfte

Anpassungslehrgang

Art
Praktische Ausbildungsphase
Dauer
Bis zu 3 Jahre
Aufbau
Theorie + Praxis im Betrieb
Tempo
Längerer, begleiteter Weg
Ideal für
Berufseinsteiger

AZAV-zertifizierte Vorbereitung

Ein qualifizierter Vorbereitungskurs bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger kann den Unterschied zwischen Bestehen und Nichtbestehen ausmachen. So können die Kosten über einen Bildungsgutschein vollständig finanziert werden.

Empfohlen

IAG Akademie

AZAV-zertifizierter Bildungsträger für die Vorbereitung internationaler Pflegefachkräfte auf die Kenntnisprüfung — mit systematischer Abdeckung aller 4 Kompetenzbereiche, Praxiseinsätzen und Prüfungssimulationen.

98%
Bestehensquote
350+
Teilnehmer
18+
Partnerkliniken
AZAV-zertifiziert
Zertifizierung
Anbieter besuchen

Bildungsgutschein

Beantragen Sie einen Bildungsgutschein bei der Bundesagentur für Arbeit, um die Kosten für den Vorbereitungskurs zu decken. Voraussetzung ist, dass der Kurs bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger stattfindet. Mehr zu Kosten & Finanzierung

Wie lange dauert das Verfahren?

Das gesamte Verfahren dauert in der Regel 6 bis 18 Monate. Die tatsächliche Dauer hängt von mehreren Faktoren ab.

3–4
Monate Antragsbearbeitung
3–6
Monate Prüfungsvorbereitung
6–18
Monate Gesamtdauer
2–4
Wochen bis zur Urkunde

Häufige Fragen zum Anerkennungsverfahren

Kann ich während des Verfahrens arbeiten?
Ja, Sie können als Pflegehilfskraft arbeiten, während Ihr Anerkennungsverfahren läuft. Mit einer Berufserlaubnis (befristete Arbeitserlaubnis) können Sie in einigen Fällen auch fachlich tätig werden. Seit 2024 ermöglicht die Anerkennungspartnerschaft einen früheren Arbeitsbeginn.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
In der Regel können Sie die Kenntnisprüfung bis zu zweimal wiederholen (insgesamt drei Versuche). Es empfiehlt sich, nach einem Nichtbestehen die Schwachstellen gezielt nachzuarbeiten und einen erneuten Vorbereitungskurs zu besuchen.
Werden die Kosten übernommen?
Ja, über den Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit können die Kosten für Vorbereitungskurse bei AZAV-zertifizierten Anbietern vollständig übernommen werden. Weitere Fördermöglichkeiten bieten das Qualifizierungschancengesetz und Arbeitgeber-Finanzierung.
Wird mein Abschluss aus jedem Land anerkannt?
Grundsätzlich können Pflegeabschlüsse aus allen Ländern anerkannt werden. Die zuständige Behörde prüft individuell die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung. Die Datenbank anabin der Kultusministerkonferenz bietet eine erste Orientierung zur Einschätzung ausländischer Bildungsabschlüsse.

Weitere Fragen? Besuchen Sie unsere umfassende FAQ-Seite.

Bereit für den nächsten Schritt?

Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und Dokumente, die Sie für das Anerkennungsverfahren benötigen.