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22+ Fragen beantwortet

Häufige Fragen zur Pflege-Anerkennung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Anerkennungsverfahren für internationale Pflegefachkräfte in Deutschland.

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Allgemein

Was bedeutet berufliche Anerkennung für Pflegekräfte?
Die berufliche Anerkennung ist ein Verfahren, bei dem Ihre im Ausland erworbene Pflegeausbildung mit der deutschen Ausbildung verglichen wird. Nach erfolgreicher Anerkennung dürfen Sie als Pflegefachkraft in Deutschland arbeiten und erhalten die gleichen Rechte wie in Deutschland ausgebildete Fachkräfte.
Wer muss das Anerkennungsverfahren durchlaufen?
Alle Pflegefachkräfte mit einer im Ausland erworbenen Ausbildung müssen das Anerkennungsverfahren durchlaufen, bevor sie in Deutschland eigenständig als Pflegefachkraft arbeiten dürfen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie aus einem EU- oder Drittstaat kommen.
Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren insgesamt?
Das gesamte Verfahren dauert in der Regel 6 bis 18 Monate. Die Bearbeitungszeit des Antrags beträgt 3 bis 4 Monate. Dazu kommen die Vorbereitungszeit für die Kenntnisprüfung (3-6 Monate) und organisatorische Schritte wie Dokumentenbeschaffung. Details finden Sie im Anerkennungsverfahren.
In welchem Bundesland soll ich den Antrag stellen?
Sie stellen den Antrag in dem Bundesland, in dem Sie zukünftig arbeiten möchten. Jedes Bundesland hat eigene zuständige Behörden. Die Anerkennung gilt anschließend bundesweit.
Kann ich während des Verfahrens in Deutschland arbeiten?
Ja, Sie können als Pflegehilfskraft arbeiten, während Ihr Anerkennungsverfahren läuft. Für eine Tätigkeit als Pflegefachkraft benötigen Sie jedoch die abgeschlossene Anerkennung. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht in einigen Fällen einen früheren Arbeitsbeginn.

Voraussetzungen & Dokumente

Welche Sprachkenntnisse brauche ich?
Sie benötigen mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Einige Bundesländer verlangen zusätzlich ein B2-Fachsprachzertifikat für Pflegeberufe (z. B. telc Deutsch B1-B2 Pflege). Mehr dazu unter Deutschkurse.
Welche Dokumente muss ich einreichen?
Benötigt werden: Ausbildungsnachweis, Fächer- und Stundenübersicht, Identitätsnachweis, tabellarischer Lebenslauf, Sprachzertifikat, ärztliches Gesundheitszeugnis und polizeiliches Führungszeugnis. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen offiziell übersetzt und beglaubigt sein. Die vollständige Liste finden Sie unter Voraussetzungen.

Kenntnisprüfung

Was ist die Kenntnisprüfung?
Die Kenntnisprüfung nach §40 PflBG ist eine staatliche Prüfung, die aus einem mündlichen Teil (45-60 Minuten) und einem praktischen Teil (bis 120 Minuten) besteht. Sie prüft, ob Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für den Pflegeberuf in Deutschland verfügen.
Wie kann ich mich auf die Kenntnisprüfung vorbereiten?
Am effektivsten bereiten Sie sich über einen strukturierten Vorbereitungskurs bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger vor. Dieser umfasst Fachunterricht, Praxistraining und Prüfungssimulationen. Die Kosten können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gedeckt werden.
Wie oft kann ich die Kenntnisprüfung wiederholen?
In der Regel können Sie die Kenntnisprüfung zweimal wiederholen, also insgesamt drei Versuche unternehmen. Es empfiehlt sich, nach einem Nichtbestehen die Schwachstellen gezielt nachzuarbeiten und einen erneuten Vorbereitungskurs zu besuchen.
Was ist der Unterschied zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang?
Die Kenntnisprüfung ist eine einmalige Prüfung, während der Anpassungslehrgang eine praktische Ausbildungsphase von bis zu 3 Jahren ist. Die Kenntnisprüfung ist der schnellere Weg, erfordert aber intensive Vorbereitung. Der Anpassungslehrgang bietet mehr Praxiserfahrung.

Finanzierung

Was kostet das Anerkennungsverfahren insgesamt?
Die Gesamtkosten betragen ca. 5.000 bis 13.000 Euro: Antragstellung (100-600 EUR), Übersetzungen (500-1.000 EUR), Sprachkurs (1.000-3.000 EUR), Vorbereitungskurs (3.000-8.000 EUR) und Prüfungsgebühren (300-500 EUR). Viele Kosten können durch Fördermittel gedeckt werden. Details finden Sie unter Kosten & Finanzierung.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit, die die Kosten für einen Vorbereitungskurs vollständig übernimmt. Voraussetzung ist, dass der Kurs bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger stattfindet und die Maßnahme als notwendig eingestuft wird.
Gibt es weitere Fördermöglichkeiten?
Neben dem Bildungsgutschein gibt es das Qualifizierungschancengesetz für Beschäftigte, Arbeitgeber-Finanzierung, Stipendien verschiedener Stiftungen und in einigen Bundesländern spezielle Förderprogramme für internationale Fachkräfte.
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten?
Viele Arbeitgeber im Pflegebereich übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für das Anerkennungsverfahren, da ein großer Fachkräftemangel besteht. Dies wird oft im Arbeitsvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung geregelt.

Nach der Anerkennung

Was kann ich nach der Anerkennung tun?
Mit der Anerkennung als Pflegefachkraft können Sie in allen Bereichen der Pflege arbeiten: Krankenhaus, Pflegeheim, ambulante Pflege oder Rehabilitation. Sie haben Zugang zu Fachweiterbildungen und können auch Leitungspositionen übernehmen.
Ist die Anerkennung in ganz Deutschland gültig?
Ja, die Anerkennung als Pflegefachkraft ist bundesweit gültig. Auch wenn Sie den Antrag in einem bestimmten Bundesland gestellt haben, können Sie anschließend in jedem anderen Bundesland als Pflegefachkraft arbeiten.
Kann ich mich nach der Anerkennung weiterqualifizieren?
Ja, nach der Anerkennung stehen Ihnen alle Fachweiterbildungen offen, z. B. Intensivpflege, Anästhesie, Onkologie oder Palliativpflege. Sie können auch ein Pflegestudium aufnehmen oder sich zur Pflegedienstleitung weiterbilden.

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